Home

Wirtschaftsrecht

OGH: § 2 UWG und unternehmensbezogene Irreführung

Kriterien für die Größe eines Unternehmens sind nicht nur die räumliche Ausdehnung eines Geschäfts und der Betriebsgebäude, die betriebliche Organisation, die Zahl der Beschäftigten, die Verkehrslage und der Lagerbestand, sondern va auch das Warenangebot und der Umsatz

26. 05. 2014
Gesetze:

§ 2 UWG


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Irreführung, Unternehmen, Größe


GZ 4 Ob 184/12f, 28.11.2012


 


OGH: Je nach konkretem Geschäftszweig kommt es für die Bedeutung eines Unternehmens auf dem Markt auch auf den Umsatz, die Kapitalkraft oder aber auf die Verwendung modernster technischer Hilfsmittel an. Im Umsatz eines Unternehmens kommt regelmäßig dessen Erfolg zum Ausdruck.


 


Die Relevanz der Irreführungseignung ist schon dann zu bejahen, wenn die unrichtige Angabe den Durchschnittsverbraucher dazu veranlassen kann, sich näher mit dem Angebot des Unternehmers zu befassen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at