Nähere Ausführungen im Langtext
§ 6 Abs 3 KSchG
GZ 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
Bis zum 15. 6. 2012 enthielten die Fitnessstudioverträge „Lifestyle Ladies“ folgende Klausel:
„6. […] Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen des Studios nicht in Anspruch genommen werden.“
OGH: Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG soll eine durchschaubare, möglichst klare und verständliche Formulierung der AGB sicherstellen, um zu verhindern, dass der für die jeweilige Vertragsart typische Verbraucher von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird oder ihm unberechtigt Pflichten abverlangt werden, ohne dass er sich zur Wehr setzt, oder dass er über Rechtsfolgen getäuscht oder ihm ein unzutreffendes oder unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt wird. Die AGB müssen also so gestaltet sein, dass der Verbraucher durch ihre Lektüre klare und verlässliche Auskunft über seine Rechtsposition erhält.
Im Verbandsprozess ist die Klausel im kundenfeindlichsten Sinn auszulegen. Danach lässt die Klausel 6 ihrem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass der Monatsbeitrag auch dann zu zahlen ist, wenn die Beklagte als Studioinhaberin einen Tatbestand setzt, der die Inanspruchnahme von Leistungen durch ihre Kundinnen hindert. Dass den Kundinnen der Beklagten für den Fall der Schließung oder Betriebsunterbrechung das Recht eingeräumt wird, an einem anderen, gleichwertigen Standort zu trainieren (Klausel 10) kann keinen angemessenen Ausgleich bieten, weil der Standort im Allgemeinen von besonderer Bedeutung für den Vertragsabschluss sein wird, und die Kundinnen der Beklagten mit dem Verweis auf einen uU vom Wohn- oder Arbeitsort weit(er) entfernten Standort unangemessen belastet wären. Damit erfasst der Wortlaut der Klausel 6 auch Fälle, die die Kundinnen der Beklagten zu einer außerordentlichen Kündigung, die jedem Dauerschuldverhältnis immanent ist, berechtigen würden und suggeriert damit, eine Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund sei ausgeschlossen. Den Ausführungen des Berufungsgerichts zur Klausel 6 ist damit beizutreten.