Home

Gesetzgebung

Wie Strafverfahren kürzer werden

Endlosermittlungen soll es ab 2015 nicht mehr geben. Der Staatsanwalt soll nach maximal drei Jahren über eine Anklage entscheiden. Auch bei Schöffengerichten und Sachverständigen wird nachjustiert

13. 05. 2014
Gesetze:
Schlagworte:
JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at