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Strafrecht

OGH: Wiedereinsetzung iZm Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung?

Die Wiedereinsetzung kommt nicht bei Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung in Betracht

12. 05. 2014
Gesetze:

§ 364 StPO


Schlagworte: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung


GZ 21 Os 1/14a, 18.02.2014


 


OGH: Sachvoraussetzung der Wiedereinsetzung ist das Vorliegen einer Fristversäumnis. Die Wiedereinsetzung kommt hingegen mangels gesetzlicher Zulassung nicht bei Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung in Betracht.

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