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Verfahrensrecht

OGH: Verweisung im Rechtsmittel auf Ausführungen in anderem Schriftsatz

Die bloße Verweisung des Revisionswerbers in seinem Rechtsmittel auf seine Berufungsausführungen macht die Revision unzulässig

03. 05. 2014
Gesetze:

§ 506 ZPO, § 502 ZPO, § 65 AußStrG


Schlagworte: Rechtsmittel, Verweisung auf anderen Schriftsatz


GZ 1 Ob 44/14y, 27.03.2014


 


OGH: Für die Zeit von 1999 bis 2008 verweist der Revisionswerber - mit Ausnahme von inhaltlich unergiebigen Erörterungen zu Einzelfragen - lediglich auf seine Berufungsausführungen. Ein solcher Hinweis kann allerdings eigenständige Erörterungen in der Revision nicht ersetzen und hat somit unbeachtet zu bleiben.

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