Typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer-(Arbeitgeber-)Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft fallen aus diesem besonderen Schutzbereich heraus
§ 1 IESG
GZ 8 ObS 3/14w, 24.03.2014
OGH: Seit der Rechtslage ab BGBl I 2007/104 haben auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG Anspruch auf Insolvenzgeld. Nach der Zweckbestimmung der IESG-Sicherung fallen typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer-(Arbeitgeber-)Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer AG aus diesem besonderen Schutzbereich heraus. In einer AG kommt dem Vorstand die Ausübung der Unternehmerfunktion zu. Der Vorstand einer AG ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen.