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Zivilrecht

OGH: Schenkungsanrechnung nach § 785 ABGB

Der Anspruch nach § 785 Abs 1 ABGB richtet sich gegen den Nachlass oder den Erben, jener nach § 951 Abs 1 ABGB aber gegen den Beschenkten und greift erst ein, wenn mit § 785 ABGB nicht auszukommen ist

03. 05. 2014
Gesetze:

§ 785 ABGB, § 951 ABGB


Schlagworte: Erbrecht, Schenkungsanrechnung, Schenkungspflichtteil


GZ 7 Ob 239/13t, 19.03.2014


 


OGH: Bei der Schenkungsanrechnung nach § 785 ABGB ist für die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen. Dabei ist von der fiktiven Annahme auszugehen, dass die Schenkung unterblieben und die Sache in die Verlassenschaft gefallen wäre. Der Anspruch nach § 785 Abs 1 ABGB richtet sich gegen den Nachlass oder den Erben, jener nach § 951 Abs 1 ABGB aber gegen den Beschenkten und greift erst ein, wenn mit § 785 ABGB nicht auszukommen ist.

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