Home

Verkehrsrecht

VwGH: Straffreiheit bei aufgegebenem Versuch der unter Alkoholeinfluss erfolgten Inbetriebnahme eines Kfz iSd § 99 Abs 5 StVO

Bereits das Ingangsetzen des Motors stellt eine "vollendete" Inbetriebnahme des Fahrzeuges nach § 5 Abs 1 erster Satz StVO dar

30. 04. 2014
Gesetze:

§ 99 StVO, § 5 StVO


Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Alkoholeinfluss, aufgegebener Versuch der Inbetriebnahme eines Kfz, Straffreiheit


GZ 2013/02/0239, 31.01.2014


 


VwGH: Zu der vom Bf zu seinen Gunsten ins Treffen geführten Bestimmung des § 99 Abs 5 StVO, wonach nicht bestraft wird, wer aus freien Stücken beim Versuch der Inbetriebnahme des Fahrzeuges die Ausführung aufgibt, ist anzumerken, dass als Inbetriebnahme bereits das Starten des Motors gilt, somit ein Versuch des Bf, dessen Ausführung er aus freien Stücken aufgeben hätte können, nicht mehr vorgelegen ist; durch das Ingangsetzen des Motors wurde das Fahrzeug schon ("vollendet") in Betrieb genommen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at