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Strafrecht

OGH: Verletzung der Unterhaltspflicht iSd § 198 StGB

Unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume bilden ein und dieselbe Unterhaltsverletzung; ein Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat ist daher verfehlt

21. 04. 2014
Gesetze:

§ 198 StGB


Schlagworte: Verletzung der Unterhaltspflicht


GZ 15 Os 37/13z, 24.04.2013


 


OGH: Unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume bilden ein und dieselbe Unterhaltsverletzung; ein Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat ist daher verfehlt.

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