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Zivilrecht

OGH: Interpretationsbefugnis des Grundbuchsgerichts

Dem Grundbuchsgericht ist es zwar verwehrt, mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen zusammenhängende Zweifelsfragen zu lösen oder eine ergänzende Vertragsinterpretation vorzunehmen, nicht aber aus Urkunden durch deren Wortlaut gedeckte, unmittelbare logische Schlussfolgerungen zu ziehen

21. 04. 2014
Gesetze:

§ 94 GBG


Schlagworte: Grundbuchsrecht, Grundbuchsgericht, Interpretation, logische Schlussfolgerungen


GZ 5 Ob 195/13g, 17.12.2013


 


OGH: Dem Grundbuchsgericht ist es zwar verwehrt, mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen zusammenhängende Zweifelsfragen zu lösen oder eine ergänzende Vertragsinterpretation vorzunehmen, nicht aber aus Urkunden durch deren Wortlaut gedeckte, unmittelbare logische Schlussfolgerungen zu ziehen.

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