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Mobiltelefonie: Abhilfe gegen Schockrechnungen gesucht

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber ordnen das Risiko eines Missbrauchs gestohlener SIM-Karten dem Kunden zu, bis er den Diebstahl meldet. Es verwundert, dass die RTR nicht widerspricht

14. 04. 2014
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