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Strafrecht

OGH: Verjährung der Strafbarkeit iSd § 57 StGB

Wenn das Berufungsgericht aufgrund der erstinstanzlichen Feststellungen Verjährung der Strafbarkeit annimmt, hat es aufgrund materieller Nichtigkeit in der Sache selbst mit Freispruch vorzugehen, nicht aber die Sache an das Erstgericht zurückzuweisen

04. 04. 2014
Gesetze:

§ 57 StGB, § 470 StPO, § 474 StPO, § 476 StPO, § 281 StPO


Schlagworte: Verjährung der Strafbarkeit, Berufungsgericht, Freispruch, materielle Nichtigkeit


GZ 15 Os 40/13s, 22.05.2013


 


OGH: Wenn das Berufungsgericht aufgrund der erstinstanzlichen Feststellungen Verjährung der Strafbarkeit annimmt, hat es aufgrund materieller Nichtigkeit in der Sache selbst mit Freispruch vorzugehen, nicht aber die Sache an das Erstgericht zurückzuweisen.

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