Die Einbringung der Anklage bewirkt eine Fortlaufhemmung der Verjährungsfrist auch dann, wenn sie beim örtlich unzuständigen Gericht erfolgt
§ 58 StGB
GZ 15 Os 40/13s, 22.05.2013
OGH: Die Einbringung der Anklage bewirkt eine Fortlaufhemmung der Verjährungsfrist auch dann, wenn sie beim örtlich unzuständigen Gericht erfolgt.