Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten
§ 879 ABGB
GZ 6 Ob 229/13i, 20.02.2014
OGH: Wenn der Revisionswerber meint, das Berufungsgericht hätte die „festgestellte Vorgeschichte“ von Amts wegen in die rechtliche Beurteilung des Darlehensvertrags nach § 879 Abs 1 ABGB wegen Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit einfließen müssen, ist ihm zu erwidern, dass die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten ist.