Eine nicht dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit kann nicht durch ein oder mehrere Ausstattungsmerkmale einer höheren Ausstattungskategorie aufgewogen werden
§ 16 MRG, § 15a MRG
GZ 5 Ob 175/13s, 27.11.2013
OGH: Die Auffassung der Vorinstanzen, dass die - nicht zeitgemäßen Standards entsprechende - Badegelegenheit nicht durch ein oder mehrere Ausstattungsmerkmale einer höheren Ausstattungskategorie aufgewogen werden kann, entspricht bereits vorliegender Rsp (5 Ob 33/88) und die dort vertretene Rechtsansicht wird auch von der Lehre geteilt.