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Zivilrecht

OGH: Neuschaffung eines Mietgegenstands iSd § 16 Abs 1 Z 2 MRG

Der Begriff „Neuschaffung“ ist streng auszulegen

17. 03. 2014
Gesetze:

§ 16 MRG


Schlagworte: Mietrecht, Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses, Neuschaffung


GZ 5 Ob 175/13s, 27.11.2013


 


OGH: Zu den von der Antragsgegnerin im Revisionsrekurs angesprochenen Voraussetzungen des Vorliegens einer Neuschaffung eines Mietgegenstands iSd § 16 Abs 1 Z 2 MRG liegen bereits zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen vor. Die Vorinstanzen sind bei dieser Beurteilung der Rsp des OGH gefolgt, wonach der Begriff „Neuschaffung“ streng auszulegen ist. Die Beurteilung, dass der hier vorgelegene Umbau von Geschäftsräumlichkeiten in Wohnungen keine solche Neuschaffung darstellte, ist jedenfalls vertretbar. Die von der Antragsgegnerin bezogene Entscheidung 7 Ob 343/97k betrifft einen nicht vergleichbar gelagerten Sachverhalt.

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