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Verfahrensrecht

VwGH: Bedingte Berufungen

Bei den Ausführungen "Sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich mich gezwungen ... Einspruch zu erheben.", handelt es sich um eine unzulässige Bedingung

28. 02. 2014
Gesetze:

§§ 63 ff AVG


Schlagworte: Bedingte Berufungen


GZ 2013/06/0043, 20.06.2013


 


VwGH: Bei den Ausführungen "Sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich mich gezwungen ... Einspruch zu erheben.", handelt es sich um eine unzulässige Bedingung

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