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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Höhe des Wochengeldes beim Bezug von Notstandshilfe

Der Wochengeldanspruch bemisst sich nach dem konkreten Leistungsbezug an Notstandshilfe

22. 02. 2014
Gesetze:

§ 41 AlVG, Art 21 GRC


Schlagworte: Wochengeld, Höhe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Gleichbehandlung


GZ 10 ObS 118/13w, 19.11.2013


 


OGH: Ein Wochengeldanspruch besteht auch für Bezieherinnen von Notstandshilfe. Die Höhe des Wochengeldes für Arbeitslose sowie für Bezieher von Notstandshilfe ist in § 41 Abs 1 Satz 2 AlVG geregelt. Danach ist das Wochengeld für Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe abweichend vom ASVG mit 180 % des (Arbeitslosen- bzw Notstandshilfe-)Bezugs zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls zu bemessen. Der Wochengeldanspruch knüpft somit an den „Leistungsbezug“ nach diesem Bundesgesetz bzw an die nach diesem Bundesgesetz „jeweils bezogene Leistung“ an.



Eine Zugrundelegung der „ungeschmälerten“ Notstandshilfe (ohne Einrechnung des Partnereinkommens) bei Berechnung des Wochengeldanspruchs ist demnach nicht vertretbar. Der Wochengeldanspruch bemisst sich vielmehr nach dem konkreten Leistungsbezug an Notstandshilfe.



Die Frage, ob der Klägerin im Hinblick auf Art 4 der RL 79/7/EWG (zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern) allenfalls ein höherer Anspruch auf Notstandshilfe zusteht, ist im Verfahren vor dem AMS zu klären; das Wochengeld soll auch „nur“ den durch die Mutterschaft erlittenen Entgeltverlust ersetzen und schützt daher nicht unmittelbar gegen eines der in Art 3 Abs 1 der RL 79/7/EWG angeführten Risiken.



Auch in Art 21 der Charta der Grundrechte der EU (GRC) wird „nur“ die unmittelbare Diskriminierung angesprochen: Eine solche liegt dann vor, wenn eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu einer Person in einer sachlich ähnlichen Situation (Vergleichsperson) gegeben ist, wobei die Ursache dafür im Schutzgrund besteht. Stützt sich die Klägerin daher auf eine Diskriminierung als Schwangere bzw Mutter, so ist Vergleichsperson eine nicht schwangere Frau bzw eine Frau, die kein Kind geboren hat.

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