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Sonstiges

Vergabeverfahren sind ein strafrechtliches Minenfeld

Doppel-Kommentar. Für Auftraggeber als auch Bieter kann bereits kleineres Fehlverhalten im Vergabeverfahren strafrechtlich Konsequenzen haben. Die zentralen Rechtsprobleme in der Praxis aus Sicht der Bieter und der Auftraggeber

03. 02. 2014
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