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Baurecht

VwGH: Baubehördlicher Abbruchauftrag

Ein bewilligungspflichtiges Bauwerk ist auch dann konsenslos, wenn dieses Bauvorhaben der Baubehörde angezeigt und von ihr zur Kenntnis genommen wurde

29. 01. 2014
Gesetze:

§ 15 NÖ BauO, § 35 NÖ BauO, § 38 AVG


Schlagworte: Niederösterreichisches Baurecht, Abbruchauftrag, Bauvorhaben, Bewilligungspflicht, Pferdeunterstand


GZ 2010/05/0186, 10.12.2013



Der Bf setzte sich gegen einen nach der NÖ BauO ergangenen Abbruchauftrag zur Wehr. Es ging um einen Witterungsschutz für Pferde



VwGH: Bei einem einheitlichen Bauwerk ist grundsätzlich der gesamte Bau Gegenstand eines baupolizeilichen Abbruchauftrages. Ein Auftrag zum "Rückbau", wie er den Beschwerdeführern offenbar vor Augen steht, scheidet - mag ein Rückbau auch technisch möglich sein - in einem Fall wie dem vorliegenden aus, da damit erst ein Gebäude (neu) geschaffen würde, für das keine aufrechte Baubewilligung mehr vorliegt und nun auch nicht erteilt werden könnte.



Dass die Bf ua die Errichtung von transportablen Holzschutzhütten mit Dach und dreiseitigem Bretterverschlag der Gemeinde angezeigt haben, vermag am Fehlen der erforderlichen Bewilligung nichts zu ändern. Im Falle der unrichtigen Beurteilung der Bewilligungspflicht eines nach § 15 NÖ BauO angezeigten Bauvorhabens durch die Baubehörde oder eines späteren Hervorkommens der Baubewilligungspflicht eines angezeigten Bauvorhabens sind baupolizeiliche Maßnahmen zulässig. Der Erstattung einer Bauanzeige bzw deren Kenntnisnahme durch die Baubehörde kommt nämlich keine Bescheidqualität zu, sodass keine bindende Entscheidung über die Bewilligungspflicht vorliegt und gem § 38 AVG die Frage der Bewilligungspflicht im baupolizeilichen Verfahren nach § 35 NÖ BauO erneut zu prüfen ist. In Wahrheit liegt in einem derartigen Fall keine Anzeige eines Bauwerkes nach § 15 BauO vor, sondern die im Rahmen des § 35 BauO bedeutungslose Anzeige eines nach § 14 BauO bewilligungspflichtigen Bauvorhabens, das durch die Erstattung der Anzeige nicht zu einem anzeigepflichtigen Bauvorhaben wird

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