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M&A-Transaktionen als Konsumenten-Geschäft

Das Konsumentenschutzgesetz sieht keine Ausnahmen für M&A-Transaktionen vor. Käufer oder Verkäufer einer Unternehmensbeteiligung könnten daher als Verbraucher gelten. Ist das vom Gesetzgeber wirklich so gewollt?

28. 01. 2014
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