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Zivilrecht

OGH: Verschulden an der Zerrüttung der Ehe bei Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber der Gattin

Zwar ist die Bereitstellung der ehelichen Wohnung durch den unterhaltspflichtigen Teil auf den Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten anzurechnen, allerdings nur in angemessener Weise

23. 12. 2013
Gesetze:

§ 60 EheG, § 49 EheG, § 94 ABGB


Schlagworte: Eherecht, Scheidung wegen Verschuldens, unheilbare Zerrüttung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Bereitstellung der ehelichen Wohnung, Anrechnung


GZ 8 Ob 115/13i, 29.11.2013


 


OGH: In der Frage der Unterhaltsverletzung vermag die Revision den Vorinstanzen keine unvertretbare Rechtsansicht nachzuweisen. Zwar ist die Bereitstellung der ehelichen Wohnung durch den unterhaltspflichtigen Teil auf den Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten anzurechnen, allerdings nur in angemessener Weise. Die Höhe eines darüber hinaus zustehenden Geldunterhalts ist einzelfallabhängig, wobei im vorliegenden Fall auf das Ergebnis des zwischen den Streitteilen geführten Provisorialverfahrens verwiesen werden kann. Von einer völlig unbedeutenden und zu vernachlässigenden Differenz kann nach den Feststellungen keine Rede sein.

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