Home

Zivilrecht

OGH: Scheidung aufgrund von Klage und Widerklage

Für die beiderseitige Verschuldensabwägung ist das Gesamtverhalten beider Ehegatten maßgebend

23. 12. 2013
Gesetze:

§ 60 EheG, § 49 EheG


Schlagworte: Eherecht, Scheidung wegen Verschuldens, Klage, Widerklage, unheilbare Zerrüttung, Eheverfehlungen, Verschuldensabwägung


GZ 8 Ob 115/13i, 29.11.2013


 


OGH: Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen, wann die unheilbare Zerrüttung der Ehe eintrat und welchen Teil das überwiegende Verschulden trifft, sind irrevisible Fragen des Einzelfalls. Für die beiderseitige Verschuldensabwägung ist das Gesamtverhalten beider Ehegatten maßgebend.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at