In seinem Erkenntnis vom 24.10.2006 zur GZ 10 ObS 170/06g hat sich der OGH mit Zuschüssen für die Entgeltfortzahlung und dem Unternehmensbegriff des § 53b Abs 2 ASVG befasst:
Der Kläger beschäftigt in seinem Privathaushalt eine Haushaltshilfe im Ausmaß von 10 Wochenstunden.
Dazu der OGH: Auf einen Privathaushalt treffen die Eigenschaften eines Unternehmens iSd § 53b Abs 2 ASVG nicht zu.