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Verfahrensrecht

VwGH: Devolutionsantrag an Ausschuss der Rechtsanwaltskammer?

Der an den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien gestellte Devolutionsantrag des Bf war, da § 73 AVG im Verfahren vor den Organen der Wiener Rechtsanwaltskammer nicht gilt, nicht zulässig

04. 12. 2013
Gesetze:

§ 73 AVG


Schlagworte: Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag, Ausschuss der Rechtsanwaltskammer


GZ 2011/01/0228, 26.06.2013


 


VwGH: Die Rechtsanwaltskammern als gesetzliche berufliche Vertretungen haben das AVG in ihrem Verfahren nicht anzuwenden. Die Möglichkeit der Erhebung eines Devolutionsantrages gem § 73 AVG bei Säumigkeit mit der Entscheidung über einen in diesem Selbstverwaltungsbereich gestellten Antrag scheidet daher aus.

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