Die Darstellung von Ermittlungsergebnissen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung durch eine Power-Point-Präsentation ist keineswegs rechtswidrig
§§ 37 ff AVG
GZ 2012/07/0213, 27.06.2013
VwGH: Die Darstellung von Ermittlungsergebnissen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung durch eine Power-Point-Präsentation ist keineswegs rechtswidrig.