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Verfahrensrecht

VwGH: Beweisantrag auf Vernehmung von "informierten Vertretern"

Der gestellte Beweisantrag auf Vernehmung von "informierten Vertretern" verschiedener näher bezeichneter Unternehmen stellt - mangels präziser Angabe der Beweismittel - keinen tauglichen Beweisantrag dar

06. 11. 2013
Gesetze:

§§ 37 ff AVG


Schlagworte: Ermittlungsverfahren, Beweisanträge


GZ 2010/04/0032, 11.09.2013


 


VwGH: Der gestellte Beweisantrag auf Vernehmung von "informierten Vertretern" verschiedener näher bezeichneter Unternehmen stellt - mangels präziser Angabe der Beweismittel - keinen tauglichen Beweisantrag dar, ist es doch Sache der Partei, der Behörde Namen und Anschrift jener Person bekannt zu geben, deren Vernehmung sie wünscht.

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