Es entspricht dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise abzusehen
§§ 37 ff AVG
GZ 2010/04/0032, 11.09.2013
VwGH: Die Beschwerde legt nicht konkret dar, welche Relevanz dem behaupteten Verfahrensmangel der nicht erfolgten neuerlichen Befragung von 19 Anrainern zukomme. Es entspricht auch schon dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise abzusehen.