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Verfahrensrecht

VwGH: Anträge auf neuerliche Vernehmung

Es entspricht dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise abzusehen

06. 11. 2013
Gesetze:

§§ 37 ff AVG


Schlagworte: Ermittlungsverfahren, Beweisanträge auf neuerliche Vernehmung


GZ 2010/04/0032, 11.09.2013


 


VwGH: Die Beschwerde legt nicht konkret dar, welche Relevanz dem behaupteten Verfahrensmangel der nicht erfolgten neuerlichen Befragung von 19 Anrainern zukomme. Es entspricht auch schon dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise abzusehen.

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