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Wirtschaftsrecht

OGH: § 29 AÖSp – Verzugszinsen

Der Speditionstarif für Kaufmannsgüter wurde auf Basis des § 29 AÖSp entwickelt und setzt in unmittelbarer Bezugnahme auf primäre Ansprüche des Spediteurs einen Zinssatz von 1,5 % pro Monat für die Verzugszeit fest

04. 11. 2013
Gesetze:

§ 29 AÖSp


Schlagworte: Speditionsrecht, Allgemeine Österreichische Spediteursbedingungen, Verzugszinsen


GZ 7 Ob 128/13v, 04.09.2013


 


OGH: Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus der Vereinbarung der AÖSp und des Speditionstarifs für Kaufmannsgüter. Der Speditionstarif für Kaufmannsgüter wurde auf Basis des § 29 AÖSp entwickelt und setzt in unmittelbarer Bezugnahme auf primäre Ansprüche des Spediteurs einen Zinssatz von 1,5 % pro Monat für die Verzugszeit fest. Diese Zinsen werden damit als ortsüblich qualifiziert.

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