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Wirtschaftsrecht

OGH: Zur Frage der stillschweigenden Vereinbarung über die Anwendung der AÖSp

Nach stRsp werden die AÖSp schon dadurch schlüssig Vertragsinhalt, dass die Vertragsteile im Rahmen ihrer schon länger dauernden Geschäftsbeziehung in ihren Geschäftspapieren auf die Geltung der AÖSp hinweisen und dieser Hinweis unbeanstandet bleibt

04. 11. 2013
Gesetze:

AÖSp, § 863 ABGB


Schlagworte: Speditionsrecht, Allgemeine Österreichische Spediteursbedingungen, stillschweigende Vereinbarung über die Anwendung der AÖSp


GZ 7 Ob 128/13v, 04.09.2013


 


OGH: Die Vorinstanzen haben zutreffend die schlüssige Einbeziehung der AÖSp (Allgemeine Österreichische Speditionsbedingungen) in die hier maßgeblichen Speditionsgeschäfte angenommen. Nach stRsp werden die AÖSp schon dadurch schlüssig Vertragsinhalt, dass die Vertragsteile im Rahmen ihrer schon länger dauernden Geschäftsbeziehung in ihren Geschäftspapieren auf die Geltung der AÖSp hinweisen und dieser Hinweis unbeanstandet bleibt.


 


Bereits in ihrem ersten Dienstleistungsangebot (2007), das den jeweils nachfolgenden Einzelaufträgen zugrunde gelegt wurde, wies die Klägerin ausdrücklich und unmissverständlich darauf hin, den Transport und die Einlagerung der Luftkanalprofile ausschließlich nach den AÖSp durchzuführen. Dieser Hinweis ist auch auf den späteren Dienstleistungsangeboten (2008, 2009) und zusätzlich auf jeder Rechnung enthalten.

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