Home

Verfahrensrecht

OGH: Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht

20. 05. 2011
Gesetze: § 30 KO, § 31 KO
Schlagworte: Konkursrecht, Anfechtung, Zession, künftige Forderung

In seinem Erkenntnis vom 05.06.2007 zur GZ 10 Ob 29/07y hat sich der OGH mit dem Konkursrecht und der Zession befasst:
OGH: Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at