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Verfahrensrecht

OGH: Dem Absonderungsgläubiger kommt nicht nur ein subsidiäres Anfechtungsrecht zu

20. 05. 2011
Gesetze: § 37 Abs 5 KO
Schlagworte: Konkursrecht, Anfechtungsbefugnis, Masseverwalter, Absonderungsgläubiger

In seinem Beschluss vom 25.05.2007 zur GZ 6 Ob 70/07y hat sich der OGH mit dem Anfechtungsrecht gem § 37 KO befasst:
OGH: § 37 Abs 5 KO trifft die - sich auch aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach "Absonderungsrechte als solche durch die Konkurseröffnung nicht berührt werden", ergebende - Anordnung, dass das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters Absonderungsgläubiger nicht berührt; sie können einzelanfechten. Dass manche Autoren Masseverwalter und Absonderungsgläubiger nebeneinander die Verfolgung von Anfechtungsansprüchen einräumen, weil diese unterschiedliche Ziele anstreben, bedeutet nicht, dass dem Absonderungsgläubiger nur ein subsidiäres Anfechtungsrecht zukommt.

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