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Arbeitsrecht

VwGH: Angemessene Nebentätigkeitsvergütung gem § 25 GehG

Die "Angemessenheit" iSd § 25 Abs 1 GehG hat sich nicht an Erlässen oberster Dienstbehörden zu orientieren, sondern danach, welche Entgelte für vergleichbare Leistungen marktüblich sind

23. 10. 2013
Gesetze:

§ 25 GehG


Schlagworte: Gehaltsrecht, Vergütung für Nebentätigkeit, angemessen, Erlässe, Marktüblichkeit


GZ 2012/12/0151, 15.05.2013


 


VwGH: Nach dem für die Festsetzung der Nebentätigkeitsvergütung allein maßgeblichen § 25 Abs 1 GehG wäre die belBeh verpflichtet gewesen, dem Bf eine "angemessene" Nebentätigkeitsvergütung zu bemessen. Diese vom Gesetz vorgesehene "Angemessenheit" hat sich aber nicht an Erlässen oberster Dienstbehörden zu orientieren, sondern danach, welche Entgelte für vergleichbare Leistungen marktüblich sind, wobei zur Ermittlung derselben die Zuziehung eines Sachverständigen zweckmäßig erscheint.

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