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Wirtschaftsrecht

OGH: Anfechtung einer Firmenbucheintragung – eigenes Löschungsverfahren mit vollem Rechtsschutz?

Im Firmenbuchverfahren sollen abändernde Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen grundsätzlich sofort ihren Niederschlag im Firmenbuch finden, und zwar in der Weise, dass die vom Erstgericht verweigerte Eintragung durchgeführt oder die vom Erstgericht bewilligte Eintragung gelöscht oder abgeändert wird

21. 10. 2013
Gesetze:

§ 20 FBG, § 10 FBG


Schlagworte: Firmenbuchrecht, Firmenbucheintragung, Anfechtung, Löschungsverfahren, Rechtsschutz


GZ 6 Ob 130/13f, 09.09.2013


 


OGH: Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, bei Stattgebung eines Rekurses gegen einen Eintragungsbeschluss sei nicht sofort dem Erstgericht die Löschung aufzutragen, sondern nur die Einleitung des Verfahrens zur Löschung gem § 10 Abs 2 FBG aufzutragen, wird im Revisionsrekurs nicht bekämpft.


 


Der Vollständigkeit halber ist jedoch darauf zu verweisen, dass nach neuerer Auffassung ein Amtslöschungsverfahren bei Anfechtung einer Firmenbucheintragung grundsätzlich nicht zwischenzuschalten ist. Vielmehr sollen im Firmenbuchverfahren abändernde Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen grundsätzlich sofort ihren Niederschlag im Firmenbuch finden, und zwar in der Weise, dass die vom Erstgericht verweigerte Eintragung durchgeführt oder die vom Erstgericht bewilligte Eintragung gelöscht oder abgeändert wird. Ein eigenes Löschungsverfahren mit vollem Rechtsschutz ist daher nicht durchzuführen. Eine sofortige Löschung käme hingegen dann nicht in Betracht, wenn zum Schutz Dritter noch eine Liquidation (§§ 205 ff AktG, §§ 89 ff GmbHG, § 36 PSG) vorzuschalten ist. In diesem Sinne bezog sich der vom Rekursgericht zitierte Leitsatz RIS-Justiz RS0109582 auch auf die Löschung einer Kapitalgesellschaft, nicht die Löschung einzelner Organmitglieder.

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