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Arbeitsrecht

VwGH: Von unzuständiger Behörde erlassener Bescheid

Der Grundsatz, dass ein von einer unzuständigen Behörde erlassener Bescheid nicht nichtig, sondern nur vernichtbar ist, gilt auch im öffentlichen Dienstrecht

16. 10. 2013
Gesetze:

§ 1 DVG, § 56 AVG


Schlagworte: Dienstrechtsverfahren, Bescheid, unzuständige Behörde, nichtig / vernichtbar


GZ 2013/09/0012, 05.09.2013


 


OGH: Es ist stRsp des VwGH, dass der Grundsatz, dass ein von einer unzuständigen Behörde erlassener Bescheid nicht nichtig, sondern nur vernichtbar ist, auch im öffentlichen Dienstrecht gilt. Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss sind unbestrittenermaßen in Rechtskraft erwachsen. Sie wurden nicht aufgehoben, sodass sie ohne Einschränkung (bis zum Ende des Disziplinarverfahrens) ihre Rechtswirkungen entfalten.

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