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Arbeitsrecht

VwGH: Amtsverlust gem § 27 StGB und nachträglicher Freispruch

Fällt das Strafurteil, das zu einem Amtsverlust gem § 27 StGB geführt hat, nachträglich weg, so fällt auch der Amtsverlust rückwirkend weg und das Gehalt ist unter Anrechnung etwaiger Vorteile nachzuzahlen

09. 10. 2013
Gesetze:

§ 27 StGB, § 6 GehG


Schlagworte: Dienstrecht, Amtsverlust, nachträglicher Wegfall, Bezüge, Nachzahlung


GZ 2011/12/0143, 19.12.2012



VwGH: Für die Frage der Gebührlichkeit von Bezügen ist ohne Belang, ob die Rechtsfolge gem § 27 StGB einer "Entlassung" im Verständnis des § 6 Abs 6 GehG gleichzuhalten ist oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob als Folge der Wiederaufnahme des Strafverfahrens bzw des am 3. Juli 2009 erfolgten Freispruches des Bf von der wider ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage davon auszugehen ist, dass die mit der ursprünglichen Verurteilung verbundene Rechtsfolge des Amtsverlustes gem § 27 Abs 1 StGB rückwirkend oder bloß ex nunc mit Rechtskraft des freisprechenden Urteiles als weggefallen anzusehen ist. Im erstgenannten Falle stünde § 6 Abs 2 GehG nämlich der Gebührlichkeit der in Rede stehenden Bezüge für Zeiträume ab Februar 2006 nicht (mehr) entgegen.



Da nach dem Vorgesagten als Folge des Freispruches vom 3. Juli 2009 die Rechtsfolge des § 27 StGB auch für vergangene Zeiträume rückwirkend beseitigt wurde, stand § 6 Abs 2 GehG der Stattgebung des Antrages des Bf für den hier strittigen Zeitraum nicht entgegen. Der Bf ist daher nicht auf § 6 Abs 6 GehG als Grundlage für die von ihm geltend gemachten Bezugsansprüche angewiesen.

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