Home

Gerichtsbarkeit

„Recht aufseiten der Verbraucher“

Schon ein bloßer Anruf bei einem Konsumenten im Ausland kann als absatzfördernde Maßnahme in diesem Land gelten. Im Streitfall muss man dann dort prozessieren

08. 10. 2013
Gesetze:
Schlagworte:
JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at