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Verfahrensrecht

OGH: Aufforderung zur Äußerung nach § 17 AußStrG

Nach stRsp kann die versäumte Äußerung selbst bei behaupteter „entschuldbarer Fehlleistung“ nicht als zulässige Neuerung im Rekurs nachgeholt werden

07. 10. 2013
Gesetze:

§ 17 AußStrG


Schlagworte: Außerstreitverfahren, Aufforderung zur Äußerung, versäumte Äußerung, Säumnisfolgen, entschuldbare Fehlleistung, keine zulässige Neuerung


GZ 10 Ob 41/13x, 12.09.2013


 


OGH: Die Mutter hat sich zum Rückersatzantrag des Präsidenten des OLG gar nicht geäußert, obwohl sie gem § 17 AußStrG unter Fristsetzung und unter Hinweis auf die Säumnisfolge zur Äußerung aufgefordert worden war. Nach stRsp kann die versäumte Äußerung selbst bei behaupteter „entschuldbarer Fehlleistung“ nicht als zulässige Neuerung im Rekurs nachgeholt werden.

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