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Zivilrecht

OGH: Widerrechtlich abgestelltes Kfz und Unfall des Wheelie fahrenden Klägers

Im Hinblick auf das besonders krasse Fehlverhalten des Klägers, der sich durch seine Fahrweise („Wheelie“) 7 sek lang Sicht und Reaktionsmöglichkeiten auf das (objektiv) weithin sichtbare Beklagtenfahrzeug nahm, ist die Verschuldensabwägung des Berufungsgerichts (Vernächlässigung des Verschulden des Beklagten) im vorliegenden Einzelfall vertretbar

23. 09. 2013
Gesetze:

§§ 1295 ff ABGB, § 23 StVO


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, widerrechtlich abgestelltes Kfz, Unfall des Wheelie fahrenden Klägers, Verschuldensabwägung


GZ 2 Ob 128/13g, 30.07.2013


 


OGH: Für die Entscheidung wesentlich ist die Frage, ob das Verschulden des Erstbeklagten (wegen Verstoßes gegen § 23 StVO) gegenüber jenem des Klägers tatsächlich so weit in den Hintergrund tritt, dass es zur Gänze vernachlässigt werden kann. Im Hinblick auf das besonders krasse Fehlverhalten des Klägers, der sich durch seine Fahrweise („Wheelie“) 7 sek lang Sicht und Reaktionsmöglichkeiten auf das (objektiv) weithin sichtbare Beklagtenfahrzeug nahm, ist die Verschuldensabwägung des Berufungsgerichts im vorliegenden Einzelfall aber vertretbar.

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