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Zivilrecht

OGH: Art 5 Abs 3 der Flugverkehr-Verordnung – Anspruch auf Ausgleichsleistung bei Annullierung eines Fluges

Das Vorliegen des Befreiungsgrundes nach Art 5 Abs 3 der Flugverkehr-Verordnung hat das ausführende Flugunternehmen zu behaupten und zu beweisen

16. 09. 2013
Gesetze:

Art 5 Flugverkehr-Verordnung


Schlagworte: Internationales Privatrecht, Flugverkehr, Annullierung eines Fluges, Anspruch auf Ausgleichszahlung


GZ 7 Ob 65/13d, 03.07.2013


 


Der Flughafenbetreiber reduzierte – mangels ausreichender Enteisungsmittel – den Flugverkehr, weshalb das beklagte Flugunternehmen den Flug der Klägerin annullierte.


 


OGH: Das Flugunternehmen wurde zur Zahlung der Ausgleichsleistung verpflichtet, weil es seine Behauptungs- und Beweispflicht nicht erfüllte. Vorbringen, wonach sich die Annullierung des Fluges auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen (beispielsweise die Umbuchung des Fluges auf einen der durchgeführten) ergriffen worden wären, hatte es nicht erstattet.

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