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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, wie die Wertminderung eines teilweise mangelhaft erfüllten Architektur- und Bauleitungsvertrags zu berechnen ist

Nach stRsp ist § 273 Abs 1 ZPO bei der Ermittlung eines Anspruchs auf Preisminderung anwendbar, nicht aber, wenn sich der Wert der Sache durch einen Sachverständigen aufgrund der relativen Wertberechnungsmethode berechnen lässt

16. 09. 2013
Gesetze:

§§ 922 ff ABGB, §§ 1165 ff ABGB, § 273 ZPO


Schlagworte: Gewährleistungsrecht, Werkvertragsrecht, Preisminderung


GZ 10 Ob 11/13k, 23.07.2013


 


OGH: Nach stRsp ist § 273 Abs 1 ZPO bei der Ermittlung eines Anspruchs auf Preisminderung anwendbar, nicht aber, wenn sich der Wert der Sache durch einen Sachverständigen aufgrund der relativen Wertberechnungsmethode berechnen lässt.

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