Home

Wirtschaftsrecht

VwGH: BVergG 2006 – Grenzen der teilweisen Nichtigerklärung einer Ausschreibung

Eine Aufhebung einzelner Ausschreibungspositionen durch die Vergabenachprüfungsbehörde ist nicht zulässig, wenn dadurch ein anderer Bieterkreis angesprochen werden kann

11. 09. 2013
Gesetze:

§ 325 BVergG 2006


Schlagworte: Vergaberecht, Ausschreibung, Nichtigerklärung, teilweise Nichtigerklärung, Rechtsschutz, Bieterkreis


GZ 2011/04/0115, 06.03.2013


 


VwGH: Durch den bei der belBeh eingelangten Nachprüfungsantrag der Bf hat diese ihr Interesse am gegenständlichen Auftrag bekundet.


 


Der belBeh musste daher bewusst sein, dass durch die Streichung einzelner Spezifikationen in der Ausschreibung ein anderer Bieterkreis, nämlich zumindest die antragstellende Bf, angesprochen wird.


 


Damit war eine Streichung dieser Spezifikationen nach dem BVergG 2006 unzulässig. Vielmehr hätte die belBeh die gesamte Ausschreibung für nichtig zu erklären gehabt.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at