Verfahrensrecht
OGH: Das Berufungsgericht kann aus den erstinstanzlichen Feststellungen andere tatsächliche Schlussfolgerungen ziehen und damit zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen
20. 05. 2011
Gesetze: § 498 ZPO
Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Berufungsentscheidung, Feststellungen, rechtliche Beurteilung
In seinem Beschluss vom 08.03.2007 zur GZ 2 Ob 195/05y hat sich der OGH mit § 498 ZPO befasst.
OGH: Das Berufungsgericht kann aus den erstinstanzlichen Feststellungen andere tatsächliche Schlussfolgerungen ziehen und damit zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.