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Zivilrecht

OGH: Teilzahlungen durch Überweisung auf Bankkonten müssen idR akzeptiert werden

Der Gläubiger einer Geldforderung ist nicht berechtigt, der Tilgung dienende Teilzahlungen des Schuldners im Zahlungsverkehr durch Überweisungen auf Bankkonten zurückzuweisen, wenn mit deren Annahme weder nennenswerte Mühen noch besondere Aufwendungen verbunden sind

26. 08. 2013
Gesetze:

§ 1415 ABGB


Schlagworte: Schuld, Zahlung, Teilzahlung


GZ 10 Ob 53/12k, 17.12.2012


 


OGH: Aufgrund teleologischer Reduktion des § 1415 erster Satz ABGB betreffend Teilzahlungen von Geldschulden im bargeldlosen Zahlungsverkehr über Bankkonten ist das Zurückweisungsrecht des Gläubigers dann, wenn ihm die Leistungsannahme keine nennenswerte Mühe bereitet, nicht durch das Schikaneverbot beschränkt, sondern der Gläubiger ist zur Annahme von Teilzahlungen verpflichtet. Im Gegensatz zur sonst abgelehnten Teiltilgungswirkung wirken solche Zahlungen daher teilweise schuldbefreiend.

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