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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung eines Stammarbeiters nichtig ist, wenn gleichzeitig Leiharbeitnehmer im selben Unternehmen beschäftigt sind

Eine Austauschkündigung, bei der ein Stammarbeitnehmer gekündigt und auf seinem Arbeitsplatz durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt wird, ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 879 Abs 1 ABGB iVm § 2 Abs 3 AÜG nichtig

19. 08. 2013
Gesetze:

§ 2 AÜG, § 879 ABGB


Schlagworte: Arbeitskräfteüberlassungsrecht, Austauschkündigung, Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei gleichzeitiger Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers


GZ 8 ObA 31/13m, 28.05.2013


 


OGH: Eine Austauschkündigung, bei der ein Stammarbeitnehmer gekündigt und auf seinem Arbeitsplatz durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt wird, ist nichtig. Liegen der Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei gleichzeitiger Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers aber sachliche und für den Beschäftigerbetrieb wichtige Gründe, wie etwa Rationalisierungsmaßnahmen, zugrunde, so ist die Kündigung des Stammarbeitnehmers im Allgemeinen nicht mit Nichtigkeit bedroht.

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