Die Aufschiebung der Exekution ist unzulässig, wenn die Klage, auf die sich der Aufschiebungsantrag beruft, mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist
§ 42 EO
GZ 3 Ob 119/13s, 19.06.2013
OGH: Die Aufschiebung der Exekution ist unzulässig, wenn die Klage, auf die sich der Aufschiebungsantrag beruft, mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist.