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Verfahrensrecht

OGH: Betreibende Beitrittsgläubiger sind nur am Verwertungs- und Verteilungsverfahren, nicht aber "am vorausgehenden Stadium der einzelnen Exekutionsverfahren" beteiligt

20. 05. 2011
Gesetze: § 65 EO
Schlagworte: Exekutionsrecht, Beitrittsgläubiger

In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 3 Ob 2/07a hat sich der OGH mit dem Exekutionsrecht befasst:
OGH: Zur Anfechtung von Beschlüssen in einem Exekutionsverfahren sind nur die Parteien dieses Verfahrens berechtigt. Betreibende Beitrittsgläubiger sind nur am Verwertungs- und Verteilungsverfahren, nicht aber "am vorausgehenden Stadium der einzelnen Exekutionsverfahren" beteiligt.

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