Roaming: Höchstgericht erzwingt Schutz vor Gebührenschock
Der Verwaltungsgerichtshof erzwingt einen besseren Schutz gegen "Schockrechnungen": Anbieter müssen Kunden wirksam vor Überraschungen durch ungewolltes Überschreiten der 60-Euro-Grenze für Daten-Roaming schützen