Werden Polizeibeamte der Erzwingung eines unrichtigen Geständnisses falsch verdächtigt, begründet dies nicht den Vorwurf des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt, sondern jenen des mit geringerer Freiheitsstrafe bedrohten Vergehens der Nötigung
§ 297 StGB, § 105 StGB, § 302 StGB
GZ 13 Os 122/12h, 20.12.2012
Der Angeklagte war des mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedrohten Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt worden. Dem lag zugrunde, dass das Erstgericht in der falschen Bezichtigung von Polizeibeamten, sie hätten ein unrichtiges Geständnis erzwungen, rechtlich den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt erblickte.
OGH: Bei richtiger rechtlicher Beurteilung wurde den Polizeibeamten nur der geringere Vorwurf des Vergehens der Nötigung gemacht, womit das nur mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedrohte Vergehen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB vorlag.