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Zivilrecht

OGH: Abgrenzung zwischen Pachtvertrag und Vorpachtvertrag

Bei einem Konsensualvertrag ist im Zweifel kein Vorvertrag anzunehmen, wenn der Vertragsinhalt mit jenem des Hauptvertrags bereits ident ist und kein besonderer Grund vorliegt, anzunehmen, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten

08. 07. 2013
Gesetze:

§ 936 ABGB, § 1092 ABGB


Schlagworte: Pachtvertrag, Vorvertrag


GZ 9 Ob 63/12y, 29.01.2013


 


OGH: Bei einem Konsensualvertrag ist im Zweifel kein Vorvertrag anzunehmen, wenn der Vertragsinhalt mit jenem des Hauptvertrags bereits ident ist und kein besonderer Grund vorliegt, anzunehmen, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten.

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